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Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein

Gemeinsame Stellungnahme der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
– Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)
– insbesondere Oberrheinische Waldfreunde e.V.
– Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Wir veröffentlichen hier Auszüge aus der Stellungnahme die das Gebiet der Stadt Bretten betreffen.
Sie finden das Dokument unter folgendem Link
Danke für die Aufbearbeitung / Kürzung des Dokumentes an Herrn Graf, der auch um Unterzeichnung der folgenden Petition bittet:

Petition „Regionalplan mit Transparenz & Bürgernähe“

B 294 Südwesttangente Ortsumfahrung Bretten

Bild: Google Maps
Gemeinsame Stellungnahme, erarbeitet durch den BUND Bretten, der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)
B 294 Südwesttangente Ortsumfahrung Bretten Scoping-Verfahren
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Gemeinsame Stellungnahme von BUND und LNV

Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ für die Darstellung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim
Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gemeinsame Stellungnahme, erarbeitet durch den BUNDBretten, der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
• Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)

Wie alle anderen Formen der Energieerzeugung ist auch die Windenergie mit Eingriffen in Natur, Landschaft und Umwelt verbunden. Wir fordern einen naturverträglichen Ausbau und Betrieb von Windenergieanlagen, damit insbesondere das Risiko für Vogel- und Fledermausschlag, Störeffekte auf Rast- und Brutvögel und Störungen der Migration von Vögeln und Fledermäusen so weit wie möglich vermieden und gemindert werden.
An erster Stelle entscheidet die Standortwahl über die Natur- und Umweltverträglichkeit einer Windenergieanlage. Für Anlagenplanerinnen und Anlagenplaner bedeutet deshalb eine Festlegung von Tabu- und Prüfflächen (Restriktionsflächen) Planungssicherheit, da im Umkehrschluss auf dem Rest der Fläche mit weniger Konflikten und geringerem Kompensationsaufwand zu rechnen ist.

Beim Ausbau der Windenergie sind die Belange des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes, nach europäischem Recht sowie nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Einige der windenergieempfindlichen Arten sind EU-weit streng geschützt, und für manche dieser Arten (beispielsweise für denRotmilan) hat das Land BadenWürttemberg eine hohe internationale Verantwortung.Viele Bestände dieser Arten sind durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft bereits seit vielen Jahren stark unter Druck geraten.

Wir halten deshalb eine sorgfältige Bearbeitung unter Anwendung anerkannter Erhebungsstandards bei der Planung für geboten. Zum vorgelegten Entwurf nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung: weiter lesen

Bebauungsplan „Auf dem Bergel“ Artenschutz / Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen

für die Bearbeitung unseres Antrags auf Erteilung einer Umweltinformation vom 26.03.2014 bedanken wir uns.
Nach Durchsicht der übermittelten Informationen sowie Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der bereits erfolgenden Baumaßnahmen halten wir unsere Kritik am Vorgehen der Stadt Bretten aufrecht und konkretisieren diese im Folgenden.
Wir beziehen uns in unseren Ausführungen auf die Fachtagung „Biodiversität im Fokus – Fachgerechter Umgang mit europarechtlich geschützten Arten: Reptilienvorkommen in Genehmigungsverfahren“ der Akademie für Natur- und Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg (Veranstaltungen im November 2013 sowie (inhaltsgleich) am 26. Februar 2014)1.
Wir halten eine Aufarbeitung des praktischen Vollzugs des Artenschutzes in der Stadt Bretten für dringend geboten und möchten mit diesem Schreiben auch einen Anstoß an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Karlsruhe geben, bei zukünftigen Verfahren die Einhaltung fachlicher Standards und rechtlicher Normen mit Nachdruck einzufordern. Die Naturschutzverbände BUND und LNV bitten um eine Rückmeldung, zu den Konsequenzen aus dem inadäquaten Vorgehen im konkreten Fall sowie zum zukünftigen Vorgehen.

Erfassung
Bezüglich der Erfassung der Zauneidechsen steht der Bericht des Büros Scheckeler vom 19.09.2012 zur Verfügung. Nach aktuellem Stand werden in der Regel 4 Begehungen als erforderlich angesehen. Dies ist im vorliegenden Gutachten nicht gegeben. Weiterhin fanden zwei Begehungen (auf dem Acker- und Grünlandstreifen am Nordrand) sehr spät statt: Mitte August und Mitte September. Je nach Witterungsverlauf ist ein Aufsuchen der Winterquartiere für adulte Individuen Mitte August nicht auszuschließen, für Mitte September sogar mit nichtgeringer Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Die Qualität der vorliegenden Datengrundlage ist damit als unzureichend anzusehen.

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