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Bebauungsplan „Auf dem Bergel“ Artenschutz / Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen

für die Bearbeitung unseres Antrags auf Erteilung einer Umweltinformation vom 26.03.2014 bedanken wir uns.
Nach Durchsicht der übermittelten Informationen sowie Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der bereits erfolgenden Baumaßnahmen halten wir unsere Kritik am Vorgehen der Stadt Bretten aufrecht und konkretisieren diese im Folgenden.
Wir beziehen uns in unseren Ausführungen auf die Fachtagung „Biodiversität im Fokus – Fachgerechter Umgang mit europarechtlich geschützten Arten: Reptilienvorkommen in Genehmigungsverfahren“ der Akademie für Natur- und Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg (Veranstaltungen im November 2013 sowie (inhaltsgleich) am 26. Februar 2014)1.
Wir halten eine Aufarbeitung des praktischen Vollzugs des Artenschutzes in der Stadt Bretten für dringend geboten und möchten mit diesem Schreiben auch einen Anstoß an die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Karlsruhe geben, bei zukünftigen Verfahren die Einhaltung fachlicher Standards und rechtlicher Normen mit Nachdruck einzufordern. Die Naturschutzverbände BUND und LNV bitten um eine Rückmeldung, zu den Konsequenzen aus dem inadäquaten Vorgehen im konkreten Fall sowie zum zukünftigen Vorgehen.

Erfassung
Bezüglich der Erfassung der Zauneidechsen steht der Bericht des Büros Scheckeler vom 19.09.2012 zur Verfügung. Nach aktuellem Stand werden in der Regel 4 Begehungen als erforderlich angesehen. Dies ist im vorliegenden Gutachten nicht gegeben. Weiterhin fanden zwei Begehungen (auf dem Acker- und Grünlandstreifen am Nordrand) sehr spät statt: Mitte August und Mitte September. Je nach Witterungsverlauf ist ein Aufsuchen der Winterquartiere für adulte Individuen Mitte August nicht auszuschließen, für Mitte September sogar mit nichtgeringer Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Die Qualität der vorliegenden Datengrundlage ist damit als unzureichend anzusehen.

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Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-Gölshausen (B293)

Der BUND bedankt sich für die Überlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:
Erläuterungsbericht
Seite 6 –2.1.6 Allgemeine Leitsätze
Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen leiten sich von den Eingriffstatbeständen einer Maßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (§ 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der räumlich funktionalen Kompensation. Große zusammenhängende Flächen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restflächen als übrig gebliebene Zwickel als Kompensationsmaßnahmen ab (z.B. in den Gewannen „Hinter dem Feller und Am Büchiger Weg“), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als Ökokontomaßnahme aufgeführt sein sollten.

Wasserläufe sollen ökologisch aufgewertet werden….
Dazu ist eine gewässerökologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsmaßnahmen müssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gewässers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Maßnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbehörden.
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Unser Rüdtwald-Video