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Wohnungsnot bei Wildbienen

Bei den mehr als hundert Hohlraum bewohnenden einheimischen Wildbienenarten herrscht offensichtlich große Wohnungsnot. So ist es nicht verwunderlich, wenn selbst die Schraubenlöcher eines Häckslers zur Anlage von Brutzellen genutzt werden (Fotos). Ein aufmerksames Mitglied des BUND Bretten hat diese „Plastik-Wohnung“ entdeckt. Normalerweise nutzen diese Wildbienenarten natürliche Hohlräume in Holz oder Mauerritzen. Dies zeigt wie notwendig das Wildbienenschutzprojekt von Melanchthon-Gymnasium und BUND ist. Um die Wohnungsnot zu lindern haben Schüler inzwischen hunderte von Nistklötzen für Brettener Gärten angefertigt.

Steckbrief: die Holzbiene

In der zweiten Aprilwoche haben die Holzbienen mit dem Anlegen ihrer diesjährigen Brutzellen begonnen. Im Rahmen des Projekts „Schützt die Wildbienen“ (ein Gemeinschaftsprojekt von Melanchthon-Gymnasium und BUND-Bretten) wurden mehrere Nistmöglichkeiten für Holzbienen bereitgestellt. Die bis drei Zentimeter große und schwarz-blau gefärbte Holzbiene ist unsere größte einheimische Wildbiene.

Vierundzwanzig Prozent der europäischen Hummelarten sind vom Aussterben bedroht

Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris)
Dunkle Erdhummel (Bombus terrestris)
Dies meldet die „International Union for Conservation of Nature“ (IUCN).
Hummeln und andere Wildbienen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Obst- und Gemüseernte. Deshalb müssen Hummeln geschützt und ihre Lebensräume erhalten werden. Zerstörte Ökosysteme müssen wieder hergestellt und umweltfreundliche Anbaumethoden praktiziert werden. Das muss sowohl auf europäischer als auch auf lokaler Eben geschehen.
Die Intensivierung der Landwirtschaft durch Monokulturen und der Einsatz von Pestiziden sowie der Verlust von Lebensräumen durch Stadtentwicklung, sind die wichtigsten Ursachen für den Rückgang dieser unersetzlichen Insekten. Auch Bretten hat zum Rückgang der Hummeln beigetragen: In den letzten Jahren sind rund 300 Hektar natürlicher Lebensräume der Bebauung zum Opfer gefallen!

Nistplätze für Wildbienen gesichert

Die gemeinsamen Bemühungen haben sich gelohnt: Die Flurbereinigungsbehörden und der BUND konnten mehrere Nistplätze von im Boden nistenden „Erdbienen“ erhalten. Die Pförtner-Schmalbiene bevorzugt durch Befahren gefestigte Erdwege. In diesem Frühjahr wurden mehrere hundert Brutschächte – erkenntlich an kleinen „Maulwurfshügelchen“ – auf den entsprechenden Feldwegen angelegt.

Arbeitseinsatz am Wildbienenbiotop

Noch rechtzeitig vor der Brutsaison 2014 wurden Nistmöglichkeiten für im Boden nistende Wildbienen geschaffen. Dazu wurde das Brombeergestrüpp an einer dafür geeigneten, südexponierten Böschung entfernt. In den jetzt vegetationsfreien Lößboden können die Wildbienen ihre unterirdischen Nester graben. Da drei von vier Wildbienenarten im Boden nisten, ist die Bereitstellung von unbewachsenen Bodenflächen besonders wichtig.


zum ersten Bild: Die Frühlingspelzbiene nistet bevorzugt an Lößsteilwänden. Die Männchen sind an den langen schwarzen Haarfransen an den Mittelbeinen leicht zu erkennen.

Steckbrief: die Mauerbiene

Mauerbiene
Mauerbiene

Die gehörnte Mauerbiene ist in Baden-Württemberg weit verbreitet. Die Weibchen sehen aus wie eine kleine Hummeln. Kopf und Brust sind pechschwarz, der Hinterleib ist rostrot gefärbt. Die kleineren Männchen tragen einen weißen Bart im Gesicht. Von Anfang März bis Mai kann man diese harmlose Wildbiene in Gärten antreffen. An blühenden Traubenhyazinthen sammelt sie Pollen und trinkt Nektar. Ihre Brutzellen legt sie gerne in künstlichen Nisthilfen an: Bohrlöcher von 7-9mm Durchmesser in Holzklötzen oder in Schilfhalmen.

Wildbienenschutz

bienen2.jpgWildbienen: Bedeutung – Gefährdung – Schutzmaßnahmen

Bedeutung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einschließlich der 20 Hummelarten rund 500 verschiedene Wildbienen. Davon leben die mei­sten als sogenannte Einsiedlerbienen, bei denen das Weibchen ganz allein ein Nest baut und die Brut versorgt.
Alle Wildbienen sind harmlos! Sie stechen nur dann, wenn man sie in die Hand nimmt und drückt! Wegen ihrer unersetzlichen Bestäuberfunktion , die sie zusammen mit der Honigbiene ausüben, und we­gen ihrer Gefährdung stehen alle Wildbienen unter Schutz!

Ihr Artenreichtum und die damit verbundenen vielfältigen Anpassungen an die verschiedensten Blütenpflanzen ist die Voraussetzung für die Samen- und Fruchtbildung bei zahlreichen Blumen und Obst­bäumen. Alle Wildbienen sind rege Blütenbesucher. Die nestbauenden Arten zeigen eine ausgeprägte Brutfürsorge, das heißt, Nektar und Blü­tenstaub werden als Nahrungsvorrat für die sich entwickelnde Larve in die Brutzelle eingetragen.
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Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-Gölshausen (B293)

Der BUND bedankt sich für die Überlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:
Erläuterungsbericht
Seite 6 –2.1.6 Allgemeine Leitsätze
Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen leiten sich von den Eingriffstatbeständen einer Maßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (§ 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der räumlich funktionalen Kompensation. Große zusammenhängende Flächen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restflächen als übrig gebliebene Zwickel als Kompensationsmaßnahmen ab (z.B. in den Gewannen „Hinter dem Feller und Am Büchiger Weg“), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als Ökokontomaßnahme aufgeführt sein sollten.

Wasserläufe sollen ökologisch aufgewertet werden….
Dazu ist eine gewässerökologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsmaßnahmen müssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gewässers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Maßnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbehörden.
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Zum Leserbrief von Udo Stammnitz „Sinnlose Zerstörung kann nicht hingenommen werden“, BNN 17.1.14

email_writevon Gerhard Dittes, BUND Bretten
Der Leserbriefschreiber stellte die Frage: “Wo waren da die Naturschutzverbände und die Grünen?“
Hierzu muss richtig gestellt werden  [Antwort]:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat, wie zu fast jeder Planung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, auch zu diesem Wege- und Gewässerplan Stellung bezogen.
Kritikpunkte waren u.a. die Beachtung artenschutzfachlicher Belange, die Wegebaumaßnahmen, der Schutz bestehender Feuchtgebiete, die Sicherung des Streuostbestandes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Pflege und rechtliche Sicherung sowie Bauzeitenbeschränkungen.

Auf Drängen des BUND wurde durch einen Experten eine Bestandserhebung durchgeführt und dabei Dutzende geschützter Wildbienenarten festgestellt. Die Brutplätze der in den Erdwegen nistenden Bienen wurden gesichert oder Ausweichmöglichkeiten geschaffen. Denn Wildbienen sind unersetzliche Blütenbestäuber. Zusammen mit der Honigbiene sorgen sie für eine reiche Obsternte.
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