Gemeinsame Bemühungen zum Schutz der Zauneidechse

ZauneidechseZu einem Besprechungstermin zur Klärung noch offener Punkte trafen sich Vertreter der Stadt Bretten, der beteiligten Planungsbüros, die Naturschutzbehörde und der BUND. Es ging um die Artenschutzrechtlichen Festsetzungen und die Biologische Baubegleitung und Monitoring zum Schutz der Zauneidechse im Neubaugebiet „Auf dem Bergel“.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wenn Lebensräume zerstört werden, dann müssen vorab „Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion“, sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) durchgeführt werden.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass der neu geschaffene Lebensraum für die Zauneidechse ausreichend bemessen ist und die unerlässlichen Habitatstrukturen wie Totholzhaufen und Sandflächen zeitgerecht angelegt wurden. Missverständnisse bezüglich der Baufeldräumung konnten geklärt werden. Um das Einwandern von Tieren in das Baufeld zu verhindern, wird die Schutzfläche eingezäunt. Ein Bauzaun soll das Betreten durch Unbefugte verhindern.

Die Überwachung der Maßnahme (Monitoring) ist auf mindestens drei Jahre festgelegt. Weitere vom BUND vorgeschlagene Maßnahmen wie der Schutz der Eiablageflächen wurden als sinnvoll erachtet und müssen noch umgesetzt werden. Künftig sollen konstruktive Gespräche zum Schutz gefährdeter Arten frühzeitiger erfolgen.

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